Die Türkei zählt zu den weltweit wichtigsten Ländern im Bereich des Gesundheitstourismus. Jedes Jahr reisen Zehntausende Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz für eine medizinische oder ästhetische Behandlung in die Türkei, für Schönheitsoperationen, Haartransplantationen, Zahnbehandlungen, bariatrische Eingriffe und mehr. In den meisten Fällen verläuft das problemlos. Kommt es jedoch zu einem Behandlungsfehler oder bleibt das versprochene Ergebnis aus, stellt sich für den Patienten die Frage: Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, und wie setze ich ihn aus dem Ausland durch?
Nach türkischem Recht lautet die Antwort in vielen Fällen ja. Als deutschsprachige Anwaltskanzlei in İzmir vertreten wir seit 1992 Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum bei Arzthaftungs- und Schadensersatzverfahren in der Türkei. Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen, die uns Patienten nach einem misslungenen Eingriff stellen.
Was können Sie bei einem Behandlungsfehler in der Türkei fordern?
Bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler oder einem misslungenen ästhetischen Eingriff können unter anderem folgende Ansprüche geltend gemacht werden:
- Die Kosten des fehlerhaft durchgeführten Eingriffs sowie der Revisions- bzw. Korrekturbehandlung, auch wenn diese in Deutschland erfolgt
- Verdienstausfall während der Behandlung und bei dauerhaft geminderter Arbeitskraft
- Verluste durch dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen (siehe unsere Seite Personenschaden)
- Transport-, Unterkunfts- und Folgekosten im Zusammenhang mit der Behandlung
- Immaterieller Schadensersatz (Schmerzensgeld) für körperliches Leid und psychische Belastungen
Meine Schönheitsoperation in der Türkei ist misslungen, kann ich Schadensersatz verlangen?
Ja. Für einen Anspruch bei ästhetischen Operationen muss nicht zwingend ein klassischer Behandlungsfehler vorliegen. Rein zu ästhetischen Zwecken durchgeführte Eingriffe schulden nach türkischem Recht häufig ein bestimmtes Ergebnis. Treten deutliche Asymmetrien, Deformierungen oder ein erheblich vom Vereinbarten abweichendes Erscheinungsbild auf, kann die Haftung von Arzt, Krankenhaus oder Klinik begründet sein, auch wenn die Operation „nach den medizinischen Regeln“ durchgeführt wurde.
Ich habe vor der Operation eine Einwilligungserklärung unterschrieben. Kann ich trotzdem klagen?
Ja. Dass Sie seitenweise Unterlagen unterschrieben haben, hebt die Haftung nicht automatisch auf. Entscheidend ist nicht die Unterschrift, sondern ob Ihnen die wesentlichen Risiken vorher verständlich erklärt wurden. Fragen Sie sich: „Hätte ich diesen Eingriff auch vornehmen lassen, wenn ich dieses Risiko gekannt hätte?“ Lautet die Antwort nein, ist die Aufklärung zu prüfen. Zudem gilt eine fehlerhafte Ausführung des Arztes nie als „akzeptiert“.
Arzt oder Klinik sagen: „Das ist eine Komplikation.“ Habe ich dann keinen Anspruch?
Nicht unbedingt. Dass eine Folge als „Komplikation“ bezeichnet wird, befreit Arzt, Krankenhaus oder Klinik nicht automatisch von der Haftung. Zu prüfen ist, ob Sie über dieses Risiko vorher aufgeklärt wurden und ob die Komplikation nach ihrem Eintritt rechtzeitig erkannt und richtig behandelt wurde. Eine verspätet erkannte oder unzureichend behandelte Komplikation kann eine Haftung begründen. Das Wort „Komplikation“ ist oft der Beginn der Prüfung, nicht ihr Ende.
Haartransplantation in der Türkei misslungen, was können Sie tun?
Wachsen die transplantierten Haare nicht, wird eine unnatürliche Haarlinie angelegt oder entstehen im Spenderbereich dauerhafte Schäden oder Narben, kann Schadensersatz in Betracht kommen. Da die Haartransplantation ästhetischen Zwecken dient, ist besonders wichtig, welches Ergebnis Ihnen versprochen wurde. Auch wer den Eingriff tatsächlich ausgeführt hat, ist relevant: Wurden Schritte statt vom Arzt von Hilfspersonal durchgeführt, ist dies gesondert zu bewerten. Werbung, Graft-Zahl, Fotos und WhatsApp-Chats sind wichtige Beweismittel.
Zahnbehandlung oder Zahnimplantate in der Türkei fehlerhaft, wer haftet?
Muss eine in der Türkei durchgeführte Implantat-, Kronen- oder Verblendungsbehandlung in Deutschland erneuert werden, können die Kosten der Korrekturbehandlung, und die in der Türkei getätigten Zahlungen, vom Verantwortlichen verlangt werden. Der Einwand „Ihr Körper hat das Implantat nicht angenommen“ genügt nicht: Zu prüfen sind Voruntersuchungen, Knochenstruktur, Positionierung, Material und Nachsorge. Der Bericht Ihres deutschen Zahnarztes ist ein wichtiges Beweismittel.
Komplikationen nach Magenverkleinerung (Schlauchmagen) in der Türkei
Ein Leck oder eine schwere Infektion nach einer Schlauchmagen-Operation kann ein bekanntes Risiko sein, das schließt eine Haftung aber nicht aus. Entscheidend ist, ob die Operation nach medizinischem Standard erfolgte, ob die Komplikation rechtzeitig erkannt und ob rechtzeitig behandelt wurde. Eine anfangs unvermeidbare Komplikation kann sich durch verspätete Diagnose oder unzureichende Behandlung zu einem weit schwereren Schaden entwickeln, und dann eine Haftung begründen.
Nasenkorrektur mit Atembeschwerden oder Brust-OP mit Asymmetrie, besteht ein Anspruch?
Ja, das ist möglich. Führt eine Rhinoplastik zu dauerhaften Atembeschwerden oder eine Brustoperation zu Asymmetrie oder verschobenem Implantat, kann neben dem ästhetischen ein funktioneller Schaden vorliegen. Konnten Sie vor dem Eingriff normal atmen und leiden danach dauerhaft, ist der Funktionsverlust gesondert zu bewerten. Revisionskosten, vorübergehende oder dauerhafte Erwerbsminderung sowie Schmerzensgeld können zu den Ansprüchen gehören.
Ich muss mich in Deutschland erneut operieren lassen, muss die Revision in der Türkei erfolgen?
Nein. Dass die Erstoperation in der Türkei stattfand, verpflichtet Sie nicht, die Revisionsoperation dort oder beim selben Arzt durchführen zu lassen. Nach einem misslungenen Eingriff ist der Vertrauensverlust nachvollziehbar. Ist die Revision medizinisch erforderlich, können auch die angemessenen, in Deutschland anfallenden Behandlungskosten geltend gemacht werden. Das Angebot „Wir korrigieren kostenlos, kommen Sie zurück“ müssen Sie nicht annehmen.
Welche Beweise brauche ich? (Krankenakte, WhatsApp, Fotos)
Zu den wichtigsten Beweismitteln zählen Operationsbericht, Epikrise, Aufnahmen, Anästhesie- und Einwilligungsprotokolle sowie Fotos vor und nach dem Eingriff. Gerade bei ästhetischen Operationen sind WhatsApp- und E-Mail-Korrespondenz, Instagram-Versprechen, Musterfotos und Zahlungsbelege oft entscheidend, um zu belegen, welches Ergebnis Ihnen zugesagt wurde. Löschen Sie diese Nachrichten nicht und bewahren Sie alles mit Datum auf.
Arzt oder Klinik geben meine Krankenunterlagen nicht heraus. Was kann ich tun?
Der fehlende Zugang zu Ihrer Krankenakte ist kein unüberwindbares Hindernis. Da es sich um besonders geschützte Daten handelt, ist hierfür eine Sondervollmacht erforderlich, die unsere Kanzlei berücksichtigt. Wichtig ist, Beweise so früh wie möglich zu sichern. Auch Ihre eigenen Fotos, Chats, Zahlungsbelege und die Unterlagen der in Deutschland fortgesetzten Behandlung tragen wesentlich zur Aufklärung bei.
Muss ich für die Klage in die Türkei reisen?
In den meisten Fällen nein. Nach Erteilung Ihrer Vollmacht führen wir das Verfahren in Ihrem Namen und vertreten Sie in den Verhandlungen. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn das Gericht in Körperschadensakten eine ärztliche Untersuchung durch das Institut für Rechtsmedizin (Adli Tıp) anordnet. Ist Ihre persönliche Anwesenheit ausnahmsweise erforderlich, informieren wir Sie vorab und planen die Anreise nur für den wirklich nötigen Termin.
Wie erteile ich aus Deutschland eine Vollmacht?
Sie können eine Vollmacht erteilen, ohne in die Türkei zu reisen. Türkische Staatsangehörige und Inhaber der Blauen Karte können sie beim türkischen Konsulat in Deutschland errichten lassen; andere über einen Notar im Aufenthaltsland. Da der Inhalt je nach Akte variiert und einzelne Handlungen eine Sondervollmacht erfordern, senden wir Ihnen vorab einen passenden Vollmachtsentwurf und erläutern jeden Schritt.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten in der Türkei?
In den meisten Fällen ist das möglich, geprüft werden müssen jedoch Ihre Police und der Umfang der Streitigkeit. Kanzleigründer RA Mustafa Ülkü Caner befasst sich seit über 30 Jahren mit deutsch-türkischen Rechtsstreitigkeiten und verfügt über umfassende Erfahrung mit deutschen Rechtsschutzversicherungen. Teilen Sie uns im Erstgespräch einfach mit, dass Sie versichert sind, wir leiten Sie bei der Deckungsanfrage an.
Kann ich meinen Schaden in Euro geltend machen?
Ja. Dass Sie in der Türkei klagen, bedeutet nicht, dass Sie Ihren Schaden zwingend in türkischer Lira verlangen müssen. Nach dem vom türkischen Kassationshof (Yargıtay) anerkannten Grundsatz des tatsächlichen Schadens sollen Ihre realen wirtschaftlichen Verluste ausgeglichen werden, also auch Ihr in Euro erzielter Verdienstausfall und Ihre in Euro angefallenen Behandlungs- und Pflegekosten. Entscheidend ist der richtige Nachweis.
Verjährung: Wie schnell muss ich handeln?
Die bei medizinischen Streitigkeiten geltenden Verjährungs- und Ausschlussfristen können je nach rechtlicher Natur des Falls unterschiedlich sein. Manche Schäden zeigen sich erst Wochen nach der Rückkehr nach Deutschland, der Zeitablauf hebt Ihren Anspruch nicht automatisch auf, solange der Kausalzusammenhang zur Behandlung in der Türkei belegt ist. Lassen Sie Ihre Akte nach Feststellung des Schadens dennoch ohne Verzögerung bewerten.
Verdienstausfall, bleibende Schäden und Schmerzensgeld
Auch wer weiterarbeiten kann, kann Anspruch auf Schadensersatz haben. Bleiben nach einem fehlerhaften Eingriff Narben, Deformierungen oder Funktionsverluste, sind deren Auswirkungen auf Leben und Arbeitskraft gesondert zu bewerten, selbst bei gleichbleibendem Einkommen. Ihr in Deutschland entstandener Verdienstausfall und zukunftsgerichtete wirtschaftliche Schäden sind Teil des Anspruchs. War eine psychologische Behandlung nötig, können auch diese Kosten und das erlittene Leid beim Schmerzensgeld berücksichtigt werden.
Ist das Erstgespräch kostenpflichtig?
Das erste Gespräch mit unserer Kanzlei und die Vorprüfung Ihrer Unterlagen sind unverbindlich. Wir hören uns Ihren Fall an, bewerten Ihre Dokumente und informieren Sie über die in der Türkei möglichen Rechtswege. Entscheiden wir gemeinsam, Ihre Akte zu übernehmen, klären wir Sie vorab ausdrücklich über den Ablauf, die erforderliche Vollmacht und mögliche Kosten auf.
Jeder Fall ist anders. Ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch besteht, lässt sich nur nach Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen beurteilen. Ausführliche Antworten finden Sie auch in unseren Häufigen Fragen; für die Berechnung dauerhafter Körperschäden siehe die Seite Personenschaden. Schildern Sie uns Ihren Fall über unsere Kontaktseite, gerne auch per WhatsApp.