Mediation stellt eine hoch effiziente Methode dar, um rechtliche Streitigkeiten auf gütliche und kosteneffektive Weise beizulegen. Besonders die Möglichkeit für die Parteien, in kurzer Zeit an einem Tisch zusammenzukommen und eine von ihnen gewünschte Lösung zu finden, anstatt die Entscheidung einem Gericht zu überlassen, macht Mediation zu einer erstklassigen Wahl. Unser Büro verfügt über ein erfahrenes Mediationsteam in den Bereichen Handelsrecht, Gesundheitsrecht und Arbeitsrecht und bietet unseren Mandanten alternative Lösungsansätze.
Die Mediation ist ein zügiges und vertrauliches Streitbeilegungsverfahren, bei dem die Parteien unter Anleitung eines neutralen Mediators, anstelle eines Gerichts, zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen.
Warum Mediation?
Während Gerichtsverfahren in der Türkei durchschnittlich 18 bis 30 Monate in Anspruch nehmen, werden in der Mediation erzielte Einigungen in der Regel innerhalb weniger Sitzungen abgeschlossen. Vertraulichkeit ist ein wesentlicher Grundsatz: Was in den Sitzungen erörtert wird, darf nachträglich nicht vor Gericht verwertet werden. Das bei einer Einigung erstellte Protokoll hat die Wirkung eines gerichtlichen Urteils.
In welchen Bereichen ist Mediation möglich?
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (obligatorisch, Klagevoraussetzung)
- Verbraucherrechtliche Streitigkeiten (obligatorisch ab bestimmten Forderungshöhen)
- Handelsrechtliche Streitigkeiten (obligatorisch bei Geldforderungen)
- Bestimmte familienrechtliche Ansprüche (fakultativ)
- Nachbarschafts-, Miet- und Wohnungseigentumsstreitigkeiten
- Streitigkeiten aus Verträgen
Die Rolle unserer Kanzlei
Unsere Kanzlei führt Mediationsverhandlungen sowohl in der Funktion eines akkreditierten Mediators durch als auch als anwaltliche Vertreterin der Parteien. Wir empfehlen, sich bei Mediationsverhandlungen stets von einem Rechtsbeistand begleiten zu lassen, um Rechtsverluste zu vermeiden.
Der Ablauf
Vom ersten Antrag bis zum Einigungsprotokoll umfasst der typische Ablauf die folgenden Schritte:
- Antragstellung und Anlage der Akte
- Versand der Einladung zur ersten Sitzung
- Eine oder mehrere Verhandlungssitzungen
- Erstellung des Einigungsprotokolls samt Vollstreckbarkeitsklausel
Sollte keine Einigung erzielt werden, wird Ihre Akte mit der gleichen Sorgfalt in das anschließende Gerichtsverfahren überführt.